Ausstellungsrichtlinien

Ausstellungsrichtlinien unikat Hochzeitsmesse 2012
(Beiblatt / Ergänzende Informationen zur Messe)

Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig durch und bringen Sie diese auch Ihren Mitarbeitern zur Kenntnis.

Aufenthalt für Aussteller und Beschäftigte
Ab 1 Stunde vor und bis 1 Stunde nach den Öffnungszeiten der Messe.

Aufbautermin der 3. unikat Hochzeitsmesse, 27. & 28. Oktober 2012

1 Tag vor Messebeginn, 26.10.2012 in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr
(Die in der Zulassung angegebene/zugeteilte Standflächengröße und im Messeplan verzeichnete Position ist einzuhalten.)

Abbautermin
So, 28.10.2012, 18:30 - 22:00 Uhr

Alle nach Abbauende entstehenden Mehrkosten, wegen nicht eingehaltener Abbauzeit, gehen zu Lasten des Ausstellers.

Auf- und Abbau
Bei den Auf,- und Abbauarbeiten ist äußerste Vorsicht geboten, damit keine Beschädigungen auftreten. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Hallenbereich weder Nägel noch anderweitige Befestigungen die zu Beschädigungen an den Hallenwänden führen würden benutzt werden dürfen. Bei Missachtung und mutwilliger Beschädigung behält sich der Veranstalter schadensersatzrechtliche Ansprüche vor.

Das Verkleben von Teppichböden ist nur mit geeignetem Klebematerialien gestattet. Diese müssen sich ohne großen Aufwand rückstandslos entfernen lassen. 

Brandverhütung
Das Anzünden von Kerzen oder anderen offenen Lichtern ist strengstens untersagt.
Es gilt die VStättVO –  Evtl. Verstöße können den sofortigen Messeausschluss und kostenpflichtigen Abbau des Messestandes, bzw. der evtl. Brandlasten zur Folge haben.

Die VStättVO ist über folgenden Link einsehbar:
http://rlp.juris.de/rlp/VStaettV_RP_rahmen.htm

Anlieferung von Waren
Der Aussteller hat die Möglichkeit, eine Stunde vor Messebeginn und eine halbe Stunde nach Schluss der Messe Waren anzuliefern.
Anlieferungen können bei der Messeleitung entgegengenommen werden.

Das Übernachten in der Halle ist verboten.

Reinigung
Die Reinigung der Gänge in der Halle und im Freigelände wird von der Messeleitung übergenommen. Die Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller, der seinen Stand nicht rechtzeitig reinigt, hat für die zusätzlichen Kosten, die der Messeleitung entstehen, aufzukommen.
Eventueller beim Auf- und Abbau anfallender Müll ist vom jeweiligen Aussteller mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Verteilung von eigenen Werbemitteln am Stand ist gestattet, jedoch müssen herumliegende Werbemittel bei Ende der Messe weggeräumt werden.

Abfallvermeidung und Mülltrennung
Unvermeidbare Abfälle sind vom Aussteller in den bereitgestellten Müllsäcken zu sammeln. Diese werden Freitag und Samstag vor Messebeginn und nach Messeschluss, bzw. montags nach Abbauende, am Stand durch die Messeleitung abgeholt.

Antrag zum Verkauf von Speisen und Getränken
Der Aussteller hat die Genehmigung selbst zu beantragen. Hierdurch entstehende Kosten (Gebühren, Abgaben, Steuern etc.) trägt der Aussteller.

Sicherheit
Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie die Hinweisschilder für Notausgänge dürfen nicht durch Dekorationen und Ausstellungsgegenstände verdeckt werden.

Das Messegebäude ist vor Messetagbeginn sowie nach Messetagende abgeschlossen. Das Gebäude ist zudem mit einer Alarmanlage gesichert.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird die Messeleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Auflagen & weitere Gebühren
Die durch das Gewerbeaufsichtsamt bestehenden Auflagen im Rahmen des "Arbeits-, Jugend und- Mutterschutzgesetztes" haben auch auf der Messe Ihre Gültigkeit und sich zu beachten.

Weitere wichtige Tipps & Hinweise
Sollte Strom benötigt werden ist es ratsam eine Kabeltrommel, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen mitzubringen. Sie sollten darüber hinaus auch Klebematerial für das Abdecken der Stromkabel mitführen.
Für ausreichende Standbeleuchtung ist der Standmieter selbst verantwortlich.


Idol Soccer & Erlebnisgastronomie GmbH
Messeleitung

Stand 21.03.2012